Dienstag, 24. Januar 2012
Hartz-IV-Urteile
Hartz-IV-Urteile
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Geldgeschenk führt zu Kürzung von Hartz IV
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Wenn Verwandte Hartz-IV-Empfängern zur Tilgung ihrer Girokontoschulden Geld schenken, führt dies zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II. Denn sobald die Schenkung dem Arbeitslosen nach Erstellung des Hartz-IV-Bescheides zufließt, müsse es als Einkommen mindernd auf die Hilfeleistung angerechnet werden, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Damit bekräftigten die Richter die bisherige Rechtsprechung des BSG. ((Az.: B 4 AS 200/10)

Erhalten Hartz-IV-Empfänger von ihrem Jobcenter eine Möbel-Erstausstattung für ihre Wohnung, müssen sie den Fernseher selbst bezahlen. Das Fernsehgerät ist für eine geordnete Haushaltsführung nicht erforderlich, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Damit Langzeitarbeitslose ihr Grundrecht auf Information wahrnehmen können, könne das Jobcenter aber für den Kauf eines Fernsehers ein Darlehen gewähren (Az: B 14 AS 75/10 R).
Erhalten Hartz-IV-Empfänger von ihrem Jobcenter eine Möbel-Erstausstattung für ihre Wohnung, müssen sie den Fernseher selbst bezahlen. Das Fernsehgerät ist für eine geordnete Haushaltsführung nicht erforderlich, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Damit Langzeitarbeitslose ihr Grundrecht auf Information wahrnehmen können, könne das Jobcenter aber für den Kauf eines Fernsehers ein Darlehen gewähren (Az: B 14 AS 75/10 R).
Die Kosten für Nachhilfeunterricht von jugendlichen Hartz-IV-Empfängern werden nach dem Gesetz nur übernommen, wenn der Unterricht erforderlich und geeignet ist, die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Werden trotz Nachhilfe die Noten des Schülers schlechter, kann auch gegen eine Kostenübernahme entschieden werden (Az: S 26 AS 463/11 ER
Hartz-IV-Empfänger müssen der zuständigen Behörde den Auszug aus ihrer Wohnung mitteilen. Ansonsten verlieren sie ihren Anspruch auf Leistungen, wie das Sozialgerichts Frankfurt am Main entschied (Az.: S 24 AS 1080/08).
Hartz-IV-Bezieher haben bei der Konsultation eines Rechtsanwalts nicht automatisch Anspruch auf staatliche Finanzhilfen. Hartz-IV-Empfänger bekämen einen Anwalt nur dann bezahlt, wenn sie etwa mangels ausreichender Rechtskenntnisse wirklich einen benötigten, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Az.: 1 BvR 1974/08).
Die Ausbildungsförderung dürfe als bedarfsminderndes Einkommen berücksichtigt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht. Auch seien Schulgebühren für die Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule nicht gesondert zu ersetzen (Az. 1 BvR 2556/09).
e Unterkunftskosten von Hartz-IV-Beziehern dürfen nach einem Umzug in ein anderes Bundesland nicht begrenzt werden. Damit bekam ein 56-jähriger Mann Recht, der aus dem bayerischen Erlangen nach Berlin gezogen war und dort monatlich höhere Mietkosten in Höhe von 107 Euro geltend gemacht hatte (Az.: B 4 AS 60/09 R).
Hat ein Hartz-IV-Empfänger eine zu große Wohnung, muss er nicht zwangsläufig einen Teil der Miete selbst tragen. Vielmehr müssen die Behörden prüfen, ob die Gesamtsumme der ortsüblichen Miete entspricht (Az.: S 16 AS 444/08).
Jobcenter müssen die Kosten für die private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern vollständig übernehmen. Die Kläger waren im günstigsten Tarif privat versichert, ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich. (Az.: S 29 AS 547/10; AS 412/10).
Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PC. Ein Personalcomputer gehört nicht zur Erstausstattung einer Wohnung; ein Haushalt lasse sich problemlos ohne einen PC führen. (Az.: L 6 AS 297/10 B)
Die Behörden dürfen die Gewährung von Kindergeld vollständig auf die Hartz-IV-Zahlungen für Langzeitarbeitslose anrechnen. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sei durch die Anrechnung des Kindergelds nicht verletzt, befanden die Richter des Bundesverfassungsgerichts. (Az.: 1 BvR 3163/09).
Kinder aus Hartz-IV-Familien haben keinen Nutzen von größeren Geldgeschenken zu besonderen Anlässen. Alle 50 Euro pro Jahr übersteigenden Zuwendungen sind als Einkommen anzurechnen und führen damit zu einer Kürzung der Grundsicherungsleistung. (Landessozialgericht Sachsen Az.: L 2 AS 248/09)
Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Überprüfung der Regelleistungen von Hartz-IV-Empfängern und deren Kindern angeordnet. Nun haben die Richter in einem Beschluss klar gestellt, dass es aber nicht rückwirkend mehr Geld geben wird – weder bei der Regelleistung noch aufgrund der Härtefallregelung. (Az.: 1 BvR 395/09)
Schulkinder von Hartz-IV-Empfängern können auch Tagesausflüge bezahlt bekommen, wenn sie für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt notwendig sind. (Az.: B 14 AS 1/09 R). Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts bekam ein Schüler aus Bochum Recht, dem die Kostenübernahme für zwei Tagesausflüge vor einer Ski-Freizeit nicht bewilligt wurde.
Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht aus Kostengründen in eine Obdachlosenunterkunft verwiesen werden. Sie haben laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen das Recht, sich auf Kosten der Allgemeinheit eine eigene Wohnung zu mieten. Die Miete müsse der ortsüblichen Referenzmiete entsprechen (Az.: L 19 B 297/09 AS ER)
Hartz-IV-Familien bekommen keine Sonderzahlung vom Amt, wenn ihre Kinder aus der Kleidung schnell herauswachsen. Die höchsten deutschen Sozialrichter sehen darin keinen Härtefall. Bei Kindern gehöre die Notwendigkeit, Kleidung wegen des Wachstums und des erhöhten Verschleißes in kurzen Abständen zu ersetzen, zum regelmäßigen Bedarf (Az: B 14 AS 81/08 R).
Wer als Auszubildender mit eigener Wohnung nur sogenanntes Schüler-BAföG erhält, kann Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) II haben. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt. Eine Revision des Jobcenters des Landkreises Leipzig, die einem allein lebenden Berufsfachschüler das ALG-II verweigern wollte, wies der 14. Senat zurück.
Sanktionen und Kürzungen der Hartz-IV-Bezüge sind laut Bundessozialgericht nur dann zulässig, wenn zuvor eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen oder ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen wurde (Az: B 4 AS 20/09 R). Über die Folgen von Verstößen muss die Behörde konkret und verständlich informieren (Az: B 4 AS 30/09 R).
Laut Bundessozialgericht rechtfertigen selbst jahrelange persönliche und familiäre Bindungen nicht den Verbleib in einer zu teuren Wohnung. Wer erst kurz vor Beginn des Hartz-IV-Bezugs eine neue Wohnung bezogen hat, hat nach einem weiteren Urteil in der Regel sechs Monate Zeit, unangemessen hohe Mietkosten zu senken (Az: B 4 AS 27/09 R und B 4 AS 19/09 R).
Darlehen zählen bei Hartz-IV-Empfängern nicht zum Einkommen. Muss das Geld zurückgezahlt werden, stellt das Darlehen keinen Vermögenszuwachs dar, entschied das Sozialgericht Dortmund. Das gelte auch, wenn der Zeitpunkt der Tilgung offen sei. Im vorliegenden Fall hatte ein 55-jähriger Langzeitarbeitsloser aus Werdohl im Sauerland von seinem Neffen monatlich 200 Euro geliehen bekommen und davon seine Miete gezahlt. Daraufhin hatten die zuständigen Behörden 3.000 Euro von ihm zurückgefordert (AZ: Sozialgericht Dortmund S 22 AS 66/08).
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte von Hartz-IV-Empfängern gegenüber dem Jobcenter eingeschränkt. Nach einem Urteil der Kasseler Richter haben Bezieher von Arbeitslosengeld II keinen Anspruch darauf, über ihren Weg zu einem neuen Job mit zu entscheiden. Ebenso wenig muss ihnen ein Sachbearbeiter benannt werden, mit dem sie persönlich zurecht kommen und einverstanden sind (Az.: B 4 AS 13/09 R).
Die staatliche Abwrackprämie für Altwagen musste nach einem Urteil des Essener Landessozialgerichts auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Die Prämie sei als Einkommen zu werten und verschaffe dem Leistungsbezieher "erhebliche Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung", entschied das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen ( LSG Essen L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS).
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts haben die Jobcenter künftig genauer zu prüfen, ob eine Verwertung der privaten Altersvorsorge als „besondere Härte" auszuschließen ist. Geklagt hatte eine 59-Jährige aus Mainz, die nach langjähriger Selbstständigkeit Arbeitslosengeld II beantragt hatte. Weil sie seit einer Brustkrebserkrankung schwer behindert ist, hatte sie ihr Fachgeschäft für Tierbedarf aufgeben müssen und nur noch ein geringes Einkommen als ambulante Hundepflegerin gehabt (Az.: B 14 AS 35/08 R).
Laut Bundessozialgericht ist ein vom Vermieter kassierter Zuschlag für Küchenmobiliar als Teil der Miete vom Jobcenter zu bezahlen. Die Richter gaben damit einer 58-Jährigen aus Bochum Recht, die mit ihrem erwachsenen Sohn in einer 67 Quadratmeter großen Wohnung lebt. Zusätzlich zur Kaltmiete von 367 Euro verlangte ihr Vermieter monatlich 30 Euro für die Benutzung der Kücheneinrichtung (Az.: B 14 AS 14/08 R).
Ein-Euro-Jobber müssen auch eine Arbeitszeit von 30 Stunden die Woche grundsätzlich hinnehmen. Lehnen Hartz-IV-Empfänger die Arbeitsgelegenheit in diesem Umfang ab, kann ihnen das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt werden, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel (Az.: B 4 AS 1/08 R).
Die Kinder von Hartz-IV-Empfängern bekommen die Kosten für Klassenfahrten in voller Höhe bezahlt. Die bei den meisten Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen übliche Begrenzung der Kostenerstattung für Klassenfahrten sei vom Gesetz nicht gedeckt, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Mit dem Grundsatzurteil gab das BSG einer Familie aus Berlin Recht. Die Schulklassen der beiden Söhne hatten eine 719 Euro teure Kunststudienfahrt nach Florenz beziehungsweise eine normale Klassenfahrt ins brandenburgische Rüdnitz mit Kosten von 285 Euro unternommen.
Auch Patchworkfamilien gelten bei der Berechnung von „Hartz-IV"-Leistungen als Bedarfsgemeinschaft. Trennungskinder können damit keine Sozialleistungen mehr bekommen, wenn der Haushalt insgesamt über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Wenn arbeitslose Väter oder Mütter mit ihren Kindern zu einem anderen Partner ziehen, müsse dessen Einkommen voll angerechnet werden – auch bei den Kindern, für die der neue Lebensgefährte eigentlich nicht unterhaltspflichtig ist (Az.: B 14 AS 2/08 R).
Das Bundessozialgericht lehnte die Klage eines Arbeitslosen ab, der vom Jobcenter das Geld für seine Monatsfahrkarte zurückgefordert hatte. Ein Jahr lang hatte er in einem Gebrauchtmöbelkaufhaus in Iserlohn als Ein-Euro-Jobber gearbeitet. Zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld II bekam er dafür vom Jobcenter einen Euro pro Arbeitsstunde. Bei 30 Wochenstunden ergab das ein Plus von bis zu 130 Euro im Monat. Einen Großteil davon musste der Mann allerdings für die knapp 52 Euro teure Monatskarte ausgeben.
Nach Ansicht des Bundessozialgerichts ist es rechtmäßig, dass Asylbewerber und geduldete Ausländer grundsätzlich keine „Hartz-IV"-Leistungen bekommen können. Es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass diese Menschen nur die zumeist niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen dürften, entschieden die Kasseler Richter(Az.: B 14 AS 24/07 R).
Kinder aus einer Hartz-IV-Familie müssen ihr Geld nicht ans Jobcenter zurückgeben. Geldgeschenke von den Großeltern oder Freunden, die im Rahmen des Üblichen bleiben, gelten grundsätzlich nicht mehr als Einkommen (Az.: B 14 AS 74/10 R).
Wenn Jobcenter rechtswidrige Ein-Euro-Jobs vermitteln, können Arbeitslosengeld-II-Empfänger mehr Geld für ihre Arbeit fordern, hat das Bundessozialgericht entschieden. Der 4. Senat stellte damit klar, dass grundsätzlich die Behörde und nicht der Arbeitgeber für mögliche zusätzliche Zahlungen an Ein-Euro-Jobber aufkommen muss (Az.: B 4 AS 1/10 R).
(Quellen: dpa, ddp, AFP, epd, Stand August 2011)

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NEWS Regelsätze
Regelsätze
05.09.2011
Hartz IV laut DGB noch immer verfassungswidrig
Einem Gutachten nach sind der Regierung methodische Fehler bei der Neuberechnung der Regelsätze unterlaufen. Die letzte Erhöhung sei damit kleingerechnet worden.
Die im Frühjahr beschlossene Hartz-IV-Reform mit neuberechneten Regelsätzen und einem Bildungspaket für bedürftige Kinder erfüllt nach zwei neuen Gutachten nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Expertisen im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sollen heute in Berlin vorgestellt werden.
Die Wissenschaftler werfen der Regierung methodische Fehler bei der Neuberechnung der Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger vor. Im Ergebnis sei dadurch – so der Vorwurf der Kritiker – die letzte Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 5 auf 364 Euro kleingerechnet worden.
Auch das Bildungspaket stößt bei den Autoren der Gutachten auf verfassungsrechtliche Bedenken: Sie beanstanden, dass bedürftige Kinder nach der Systematik des Gesetzes nur dort Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen – wie Musikschulunterricht oder Mitgliedschaft im Sportverein – haben, wo dies auch angeboten wird.
"Die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellten Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.
Sie forderte den Gesetzgeber auf, die Regelsätze schnellstmöglich fehlerfrei zu ermitteln. "Es wäre ein Armutszeugnis, wenn erst erneut das Bundesverfassungsgericht eingreifen müsste." Unabhängig davon unterstütze der DGB Klagen betroffener Gewerkschaftsmitglieder. "Mit ausgewählten Musterverfahren werden wir den erneuten Gang nach Karlsruhe vorbereiten", sagte Buntenbach.

Hartz-IV-Urteile
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Geldgeschenk führt zu Kürzung von Hartz IV
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Wenn Verwandte Hartz-IV-Empfängern zur Tilgung ihrer Girokontoschulden Geld schenken, führt dies zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes II. Denn sobald die Schenkung dem Arbeitslosen nach Erstellung des Hartz-IV-Bescheides zufließt, müsse es als Einkommen mindernd auf die Hilfeleistung angerechnet werden, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Damit bekräftigten die Richter die bisherige Rechtsprechung des BSG. ((Az.: B 4 AS 200/10)

Erhalten Hartz-IV-Empfänger von ihrem Jobcenter eine Möbel-Erstausstattung für ihre Wohnung, müssen sie den Fernseher selbst bezahlen. Das Fernsehgerät ist für eine geordnete Haushaltsführung nicht erforderlich, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Damit Langzeitarbeitslose ihr Grundrecht auf Information wahrnehmen können, könne das Jobcenter aber für den Kauf eines Fernsehers ein Darlehen gewähren (Az: B 14 AS 75/10 R).
Erhalten Hartz-IV-Empfänger von ihrem Jobcenter eine Möbel-Erstausstattung für ihre Wohnung, müssen sie den Fernseher selbst bezahlen. Das Fernsehgerät ist für eine geordnete Haushaltsführung nicht erforderlich, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Damit Langzeitarbeitslose ihr Grundrecht auf Information wahrnehmen können, könne das Jobcenter aber für den Kauf eines Fernsehers ein Darlehen gewähren (Az: B 14 AS 75/10 R).
Die Kosten für Nachhilfeunterricht von jugendlichen Hartz-IV-Empfängern werden nach dem Gesetz nur übernommen, wenn der Unterricht erforderlich und geeignet ist, die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Werden trotz Nachhilfe die Noten des Schülers schlechter, kann auch gegen eine Kostenübernahme entschieden werden (Az: S 26 AS 463/11 ER
Hartz-IV-Empfänger müssen der zuständigen Behörde den Auszug aus ihrer Wohnung mitteilen. Ansonsten verlieren sie ihren Anspruch auf Leistungen, wie das Sozialgerichts Frankfurt am Main entschied (Az.: S 24 AS 1080/08).
Hartz-IV-Bezieher haben bei der Konsultation eines Rechtsanwalts nicht automatisch Anspruch auf staatliche Finanzhilfen. Hartz-IV-Empfänger bekämen einen Anwalt nur dann bezahlt, wenn sie etwa mangels ausreichender Rechtskenntnisse wirklich einen benötigten, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Az.: 1 BvR 1974/08).
Die Ausbildungsförderung dürfe als bedarfsminderndes Einkommen berücksichtigt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht. Auch seien Schulgebühren für die Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule nicht gesondert zu ersetzen (Az. 1 BvR 2556/09).
e Unterkunftskosten von Hartz-IV-Beziehern dürfen nach einem Umzug in ein anderes Bundesland nicht begrenzt werden. Damit bekam ein 56-jähriger Mann Recht, der aus dem bayerischen Erlangen nach Berlin gezogen war und dort monatlich höhere Mietkosten in Höhe von 107 Euro geltend gemacht hatte (Az.: B 4 AS 60/09 R).
Hat ein Hartz-IV-Empfänger eine zu große Wohnung, muss er nicht zwangsläufig einen Teil der Miete selbst tragen. Vielmehr müssen die Behörden prüfen, ob die Gesamtsumme der ortsüblichen Miete entspricht (Az.: S 16 AS 444/08).
Jobcenter müssen die Kosten für die private Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern vollständig übernehmen. Die Kläger waren im günstigsten Tarif privat versichert, ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich. (Az.: S 29 AS 547/10; AS 412/10).
Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PC. Ein Personalcomputer gehört nicht zur Erstausstattung einer Wohnung; ein Haushalt lasse sich problemlos ohne einen PC führen. (Az.: L 6 AS 297/10 B)
Die Behörden dürfen die Gewährung von Kindergeld vollständig auf die Hartz-IV-Zahlungen für Langzeitarbeitslose anrechnen. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sei durch die Anrechnung des Kindergelds nicht verletzt, befanden die Richter des Bundesverfassungsgerichts. (Az.: 1 BvR 3163/09).
Kinder aus Hartz-IV-Familien haben keinen Nutzen von größeren Geldgeschenken zu besonderen Anlässen. Alle 50 Euro pro Jahr übersteigenden Zuwendungen sind als Einkommen anzurechnen und führen damit zu einer Kürzung der Grundsicherungsleistung. (Landessozialgericht Sachsen Az.: L 2 AS 248/09)
Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Überprüfung der Regelleistungen von Hartz-IV-Empfängern und deren Kindern angeordnet. Nun haben die Richter in einem Beschluss klar gestellt, dass es aber nicht rückwirkend mehr Geld geben wird – weder bei der Regelleistung noch aufgrund der Härtefallregelung. (Az.: 1 BvR 395/09)
Schulkinder von Hartz-IV-Empfängern können auch Tagesausflüge bezahlt bekommen, wenn sie für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt notwendig sind. (Az.: B 14 AS 1/09 R). Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts bekam ein Schüler aus Bochum Recht, dem die Kostenübernahme für zwei Tagesausflüge vor einer Ski-Freizeit nicht bewilligt wurde.
Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht aus Kostengründen in eine Obdachlosenunterkunft verwiesen werden. Sie haben laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen das Recht, sich auf Kosten der Allgemeinheit eine eigene Wohnung zu mieten. Die Miete müsse der ortsüblichen Referenzmiete entsprechen (Az.: L 19 B 297/09 AS ER)
Hartz-IV-Familien bekommen keine Sonderzahlung vom Amt, wenn ihre Kinder aus der Kleidung schnell herauswachsen. Die höchsten deutschen Sozialrichter sehen darin keinen Härtefall. Bei Kindern gehöre die Notwendigkeit, Kleidung wegen des Wachstums und des erhöhten Verschleißes in kurzen Abständen zu ersetzen, zum regelmäßigen Bedarf (Az: B 14 AS 81/08 R).
Wer als Auszubildender mit eigener Wohnung nur sogenanntes Schüler-BAföG erhält, kann Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) II haben. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt. Eine Revision des Jobcenters des Landkreises Leipzig, die einem allein lebenden Berufsfachschüler das ALG-II verweigern wollte, wies der 14. Senat zurück.
Sanktionen und Kürzungen der Hartz-IV-Bezüge sind laut Bundessozialgericht nur dann zulässig, wenn zuvor eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen oder ein entsprechender Verwaltungsakt erlassen wurde (Az: B 4 AS 20/09 R). Über die Folgen von Verstößen muss die Behörde konkret und verständlich informieren (Az: B 4 AS 30/09 R).
Laut Bundessozialgericht rechtfertigen selbst jahrelange persönliche und familiäre Bindungen nicht den Verbleib in einer zu teuren Wohnung. Wer erst kurz vor Beginn des Hartz-IV-Bezugs eine neue Wohnung bezogen hat, hat nach einem weiteren Urteil in der Regel sechs Monate Zeit, unangemessen hohe Mietkosten zu senken (Az: B 4 AS 27/09 R und B 4 AS 19/09 R).
Darlehen zählen bei Hartz-IV-Empfängern nicht zum Einkommen. Muss das Geld zurückgezahlt werden, stellt das Darlehen keinen Vermögenszuwachs dar, entschied das Sozialgericht Dortmund. Das gelte auch, wenn der Zeitpunkt der Tilgung offen sei. Im vorliegenden Fall hatte ein 55-jähriger Langzeitarbeitsloser aus Werdohl im Sauerland von seinem Neffen monatlich 200 Euro geliehen bekommen und davon seine Miete gezahlt. Daraufhin hatten die zuständigen Behörden 3.000 Euro von ihm zurückgefordert (AZ: Sozialgericht Dortmund S 22 AS 66/08).
Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Rechte von Hartz-IV-Empfängern gegenüber dem Jobcenter eingeschränkt. Nach einem Urteil der Kasseler Richter haben Bezieher von Arbeitslosengeld II keinen Anspruch darauf, über ihren Weg zu einem neuen Job mit zu entscheiden. Ebenso wenig muss ihnen ein Sachbearbeiter benannt werden, mit dem sie persönlich zurecht kommen und einverstanden sind (Az.: B 4 AS 13/09 R).
Die staatliche Abwrackprämie für Altwagen musste nach einem Urteil des Essener Landessozialgerichts auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Die Prämie sei als Einkommen zu werten und verschaffe dem Leistungsbezieher "erhebliche Geldmittel in mehrfacher Höhe einer monatlichen Regelleistung", entschied das Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen ( LSG Essen L 20 B 59/09 AS ER und L 20 B 66/09 AS).
Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts haben die Jobcenter künftig genauer zu prüfen, ob eine Verwertung der privaten Altersvorsorge als „besondere Härte" auszuschließen ist. Geklagt hatte eine 59-Jährige aus Mainz, die nach langjähriger Selbstständigkeit Arbeitslosengeld II beantragt hatte. Weil sie seit einer Brustkrebserkrankung schwer behindert ist, hatte sie ihr Fachgeschäft für Tierbedarf aufgeben müssen und nur noch ein geringes Einkommen als ambulante Hundepflegerin gehabt (Az.: B 14 AS 35/08 R).
Laut Bundessozialgericht ist ein vom Vermieter kassierter Zuschlag für Küchenmobiliar als Teil der Miete vom Jobcenter zu bezahlen. Die Richter gaben damit einer 58-Jährigen aus Bochum Recht, die mit ihrem erwachsenen Sohn in einer 67 Quadratmeter großen Wohnung lebt. Zusätzlich zur Kaltmiete von 367 Euro verlangte ihr Vermieter monatlich 30 Euro für die Benutzung der Kücheneinrichtung (Az.: B 14 AS 14/08 R).
Ein-Euro-Jobber müssen auch eine Arbeitszeit von 30 Stunden die Woche grundsätzlich hinnehmen. Lehnen Hartz-IV-Empfänger die Arbeitsgelegenheit in diesem Umfang ab, kann ihnen das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent gekürzt werden, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel (Az.: B 4 AS 1/08 R).
Die Kinder von Hartz-IV-Empfängern bekommen die Kosten für Klassenfahrten in voller Höhe bezahlt. Die bei den meisten Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen übliche Begrenzung der Kostenerstattung für Klassenfahrten sei vom Gesetz nicht gedeckt, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Mit dem Grundsatzurteil gab das BSG einer Familie aus Berlin Recht. Die Schulklassen der beiden Söhne hatten eine 719 Euro teure Kunststudienfahrt nach Florenz beziehungsweise eine normale Klassenfahrt ins brandenburgische Rüdnitz mit Kosten von 285 Euro unternommen.
Auch Patchworkfamilien gelten bei der Berechnung von „Hartz-IV"-Leistungen als Bedarfsgemeinschaft. Trennungskinder können damit keine Sozialleistungen mehr bekommen, wenn der Haushalt insgesamt über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Wenn arbeitslose Väter oder Mütter mit ihren Kindern zu einem anderen Partner ziehen, müsse dessen Einkommen voll angerechnet werden – auch bei den Kindern, für die der neue Lebensgefährte eigentlich nicht unterhaltspflichtig ist (Az.: B 14 AS 2/08 R).
Das Bundessozialgericht lehnte die Klage eines Arbeitslosen ab, der vom Jobcenter das Geld für seine Monatsfahrkarte zurückgefordert hatte. Ein Jahr lang hatte er in einem Gebrauchtmöbelkaufhaus in Iserlohn als Ein-Euro-Jobber gearbeitet. Zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld II bekam er dafür vom Jobcenter einen Euro pro Arbeitsstunde. Bei 30 Wochenstunden ergab das ein Plus von bis zu 130 Euro im Monat. Einen Großteil davon musste der Mann allerdings für die knapp 52 Euro teure Monatskarte ausgeben.
Nach Ansicht des Bundessozialgerichts ist es rechtmäßig, dass Asylbewerber und geduldete Ausländer grundsätzlich keine „Hartz-IV"-Leistungen bekommen können. Es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass diese Menschen nur die zumeist niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen dürften, entschieden die Kasseler Richter(Az.: B 14 AS 24/07 R).
Kinder aus einer Hartz-IV-Familie müssen ihr Geld nicht ans Jobcenter zurückgeben. Geldgeschenke von den Großeltern oder Freunden, die im Rahmen des Üblichen bleiben, gelten grundsätzlich nicht mehr als Einkommen (Az.: B 14 AS 74/10 R).
Wenn Jobcenter rechtswidrige Ein-Euro-Jobs vermitteln, können Arbeitslosengeld-II-Empfänger mehr Geld für ihre Arbeit fordern, hat das Bundessozialgericht entschieden. Der 4. Senat stellte damit klar, dass grundsätzlich die Behörde und nicht der Arbeitgeber für mögliche zusätzliche Zahlungen an Ein-Euro-Jobber aufkommen muss (Az.: B 4 AS 1/10 R).
(Quellen: dpa, ddp, AFP, epd, Stand August 2011)

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05.09.2011
Hartz IV laut DGB noch immer verfassungswidrig
Einem Gutachten nach sind der Regierung methodische Fehler bei der Neuberechnung der Regelsätze unterlaufen. Die letzte Erhöhung sei damit kleingerechnet worden.
Die im Frühjahr beschlossene Hartz-IV-Reform mit neuberechneten Regelsätzen und einem Bildungspaket für bedürftige Kinder erfüllt nach zwei neuen Gutachten nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Expertisen im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung sollen heute in Berlin vorgestellt werden.
Die Wissenschaftler werfen der Regierung methodische Fehler bei der Neuberechnung der Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger vor. Im Ergebnis sei dadurch – so der Vorwurf der Kritiker – die letzte Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 5 auf 364 Euro kleingerechnet worden.
Auch das Bildungspaket stößt bei den Autoren der Gutachten auf verfassungsrechtliche Bedenken: Sie beanstanden, dass bedürftige Kinder nach der Systematik des Gesetzes nur dort Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen – wie Musikschulunterricht oder Mitgliedschaft im Sportverein – haben, wo dies auch angeboten wird.
"Die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellten Gutachten bestätigen den DGB in seiner Rechtsauffassung, dass die Regelbedarfe im Hartz-IV-System und in der Sozialhilfe weiterhin verfassungswidrig sind", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach.
Sie forderte den Gesetzgeber auf, die Regelsätze schnellstmöglich fehlerfrei zu ermitteln. "Es wäre ein Armutszeugnis, wenn erst erneut das Bundesverfassungsgericht eingreifen müsste." Unabhängig davon unterstütze der DGB Klagen betroffener Gewerkschaftsmitglieder. "Mit ausgewählten Musterverfahren werden wir den erneuten Gang nach Karlsruhe vorbereiten", sagte Buntenbach.

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